Die rechtlichen Grundlagen bei der BU
Die rechtlichen Grundlagen bei der BU
Die Verträge der Versicherungsgesellschaften zur Versicherung bei Berufsunfähigkeit basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dazu kommen die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherungsunternehmen.
Hier können die Gesellschaften die Bedingungen des Vertrags, die über die gesetzlichen Grundlagen hinaus gehen, festlegen. In diesen Versicherungsbedingungen sind Regeln festgehalten, die für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten, in den Tarifbedingungen werden Sonderregelungen für einen bestimmten Tarif dargelegt.
Das Vertragsrecht ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige rechtliche Grundlage.
Das Zustandekommen bzw. Weiterbestehen von Versicherungsverträgen basiert auf drei Arten der Willenserklärung:
Der Antrag: Durch den Antrag erklärt der Antragsteller, dass er Willens ist, den Vertrag zu schließen.
Die Annahme: Der Versicherer bekundet die Annahme entweder durch den Versicherungsschein (Police) oder durch eine Annahmeerklärung.
Die Kündigung: Im Gegensatz zum Vertragsabschluss sind bei der Kündigung keine übereinstimmenden Willenserklärungen erforderlich. Sie ist gültig, wenn sie von einer Seite ausgesprochen wird. Allerdings muss derjenige, der die Kündigung erklärt hat, auch nachweisen können, dass diese dem Vertragspartner zugegangen ist (Einschreiben).
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört auch zu den wichtigsten Versicherungen im Bereich der Gewerbeversicherungen.
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Aktualisiert am: 2.11.2024
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