Erwerbsunfähigkeitsrente - Änderungen

Erwerbsunfähigkeitsrente - Änderungen

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsrenteim umgesetzt.

Der § 43 SGB VI ersetzt den § 44 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrente) komplett und ändert den § 43 SGB VI grundlegend. Dies bedeutet im einzelnen:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung kann vor einer Zahlung fast uneingeschränkt auf andere Berufe verweisen.
  • Grundsätzliche Befristung der Renten.
  • Die Renten wurden generell gekürzt.
  • Die Renten werden jetzt erst später ausgezahlt.
  • Die Arbeitsmarktlage spielt keine Rolle mehr.

Alles in allem werden auch hier die Versicherten somit schlechter gestellt. Die private Vorsorge nimmt damit einen immer wichtigeren Platz ein.

Schauen Sie sich den genauen Wortlaut der Erwerbsminderungsrente an. Wie wirkt sich die Reduzierung aus? Unsere Modellrechnungen zeigen Ihnen die tatsächlichen Ansprüche bei einer Erwerbsminderung und auch die Fallstricke bei jüngeren Versicherten in unserem Beispiel.

Für eine Berufsunfähigkeit ist übrigens die häufigste Ursache kein Unfall sondern Krankheiten. Welche sehen Sie an unserem Schaubild.

Neben einer Absicherung gegen Krankheit oder Unfall tritt in den letzten Jahren auch die Privatisierung der Altersvorsorge in den Fordergrund. Engpässe in der Deutschen Rentenversicherung machen zusätzliches Sparen für die spätere Rente immer wichtiger, weshalb Rentenprogramme wie die Riester Rente an Relevanz gewinnen. Um die Vor- und Nachteile eines solchen Riester-Vertrags für sich abzuwägen, empfiehlt sich ein Riester Rente Vergleich, der sich mittlerweile bequem online anfordern lässt.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024