Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich jeweils zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Wurde hingegen eine unterjährige, zum Beispiel monatliche, Zahlungsweise vereinbart, so ist der Vertrag mit einer einmonatigen Frist immer zum nächsten Beitragszahlungszeitpunkt kündbar.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf geachtet werden, dass bei einigen Versicherern das Versicherungsjahr nicht immer mit dem Kalenderjahr identisch ist. Vielfach beginnt das Versicherungsjahr dann mit dem im Antrag festgelegten Termin.


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Aktualisiert am: 19.3.2024