Berufsunfähigkeit - Definition

Berufsunfähigkeit - Definition

Es gibt leider keine einheitliche Definition der Berufsunfähigkeit. Somit kommt es im Leistungsfall häufiger zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherten.

Wichtig sind daher klar geregelte Bedingungen und Aussagen vom Versicherer. Die häufigste Definition lautet dabei:

Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Die Aussagen von vielen Versicherungsvertretern, das Ihre Gesellschaft jedoch immer im Kundensinne handelt, ist sicherlich im Ernstfall wenig hilfreich. Denn wenn sie wirklich so kulant sind, warum schreiben Sie nicht gleich Ihre Bedingungen dementsprechend?

Fordern Sie bei uns Ihre komplette und persönliche Berufsunfähigkeitsversicherung-Analyse an, kostenfrei. Denn wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und können Ihnen somit einen neutralen Vergleich erstellen.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024