Meldefrist und Meldung der Berufsunfähigkeit

Meldefrist und Meldung der Berufsunfähigkeit

Die zu späte Meldung einer eingetretenen Berufsunfähigkeit kann mitunter zu einer Nichtzahlung von 2 bis 3 Jahresrenten führen.

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht in der Regel mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Es sei denn es wurde eine Karenzzeit vereinbart. Dann besteht der Anspruch erst nach Ablauf dieser Karenzzeit.

Somit kann eine zu späte Meldung zu Leistungseinbußen führen. Doch so etwas passiert öfter, da man nicht an eine Berufsunfähigkeit gedacht hat oder aber längere Zeit krank war.

Gute Tarife zeichnen sich dadurch aus, das sie mindestens drei Jahre rückwirkend leisten, wenn der Versicherte den Versicherungsfall verspätet anmeldet. Der Kunde muss dann jedoch beweisen, daß während dieses Zeitraums tatsächlich ununterbrochen Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen bestanden hat.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024