Die Nachversicherungsgarantie in der BU

Die Nachversicherungsgarantie in der BU

Es gibt Versicherungsgesellschaften bei denen der Versicherte die Möglichkeit einer Nachversicherung hat. Das bedeutet, das bei Eintritt bestimmter Ereignisse der Versicherungsschutz erhöht werden kann. Entscheidend hierbei ist, dass keine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Die jeweiligen Versicherungsbestimmungen zur Nachversicherungsgarantie regeln unter welchen Bedingungen dieses Recht besteht und wie es ausgeübt werden kann.

Bei guten Tarifen besteht eine Möglichkeit der Nachversicherung bei:

  • Heirat des Versicherten
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie
  • Berufsanfänger bis zum 35. Lebensjahr
  • oder in den ersten fünf Jahren

Des weiteren sollte auch eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente bei einer Einkommenserhöhung möglich sein.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024