Der Rücktrittsverzicht in der BU
Der Rücktrittsverzicht in der BU
Damit der Versicherer weiß, wie hoch das zu übernehmenden Risiko im einzelnen Fall ist, verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz den Kunden, die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, daß die Antworten nicht korrekt oder (z.B. aus Vergesslichkeit) unvollständig waren, kann der Versicherer vom BU-Vertrag zurücktreten.
Gute Vertragsbedingungen begrenzen das Rücktrittsrecht auf maximal 5 Jahre nach Vertragsabschluß. Als Ausnahme gilt hier zum Beispiel die Frist von 10 Jahren bei einer verschwiegenen AIDS-Infektion.
Bei einer vorsätzlichen und/oder arglistigen Täuschung des Antragstellers kann jedoch ein Versicherungsunternehmen den Vertrag auch nach Ablauf dieser Fristen anfechten.
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Aktualisiert am: 30.4.2025
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