Der Verweisungsverzicht

Der Verweisungsverzicht

Das wichtigste Kriterium bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verweisungsverzicht.

Eine Versicherungsgesellschaft die bei der BU nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, sollte auf keinen Fall gewählt werden. Denn was nutzt eine noch so billige Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie keinen Cent an Rentenleistungen an Sie zahlen muss?

Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit ist gemeint, dass die Versicherung nicht den Versicherungsnehmer im Schadenfall auf einen anderen Beruf verweist, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Verweisung ist dann nur durchführbar, wenn der Versicherte konkret einen anderen Beruf ausübt (konkrete Verweisung). Dieser Tätigkeit sollte aber seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Etwas ungünstiger sind Formulierungen, nach denen der Versicherte auch den Beruf vor einem Berufswechsel mit heranziehen kann. Besser ist es, wenn ab einem bestimmten Alter (z.B 50 Jahre), generell nicht mehr verwiesen werden kann.

Bei Versicherungsvergleichen müssen Sie jedoch sehr genau hinschauen. Einige Versicherer haben mehrere fast identische Tarife. Ein Tarif mit dem Verzicht auf Verweisung und ein Tarif ohne diesen Verzicht.

Lassen Sie sich von uns einfach kostenfrei eine umfangreiche und persönliche Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024