Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit

Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit

Hat der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag oder den einmaligen Betrag (Einlösungsbetrag) gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz. Desweiteren muß die Annahme Ihres Vertrags vom Versichererungsunternehmen schriftlich oder durch das Aushändigen des Versicherungsscheins bestätigt worden sein.

Das in der Police (Versicherungsschein) festgelegte Datum ist ausschlaggebend für den Versicherungsbeginn.

Einige Versicherungen bieten auch einen sogenannten vorläufigen Versicherungsschutz an, dieser beginnt frühestens drei Tage nach der Unterzeichnung des Antrages. Gegebenenfalls müssen Zusatzbedingungen erfüllt sein, um in den Genuss des vorläufigen Versicherungsschutzes zu kommen. Dazu kann gehören, dass der Vertrag beim Versicherer eingegangen sein muss, oder das eine Bankverbindung benannt und das Einverständnis zur Lastschriftverfahren erteilt wurde.

Der vorläufige Versicherungsschutz ist in der Regel zeitlich begrenzt, seine eigentliche Funktion besteht darin, der versicherten Person, bzw. der noch zu versichernden Person auch schon während der noch laufenden Antrags-, Gesundheits- und Risikoprüfung Versicherungsschutz zu gewähren.

 


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Aktualisiert am: 19.3.2024